Was ist ein Datenschutzbeauftragter?
Alle Unternehmen in Dresden und auch deutschlandweit, arbeiten personenbezogene Daten. Grund hierfür ist die zunehmende Automatisierung zahlreicher Datenprozesse. Ein gewissenhafter Umgang mit personenbezogenen Daten ist unerlässlich. Damit diese Aufgabe auch zuverlässig eingehalten wird, ist in zahlreichen Unternehmen ein Datenschutzbeauftragter, auch als externer Datenschutzbeauftragter, notwendig.
Er beschäftigt sich mit der Einhaltung aller Regeln, im Umgang mit personenbezogenen Daten. Folgend erfahren Sie alles, was Sie über einen Datenschutzbeauftragten wissen müssen. Wenn Sie sofort Interesse haben, können Sie hier Kontakt mit uns aufnehmen.
Inhaltsverzeichnis
Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter?
Ein Datenschutzbeauftragter berät Unternehmen zur Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen und achtet darauf, dass alle relevanten Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Er ist Ansprechpartner für alle Datenschutzthemen. Zum Datenschutzbeauftragten kann sowohl ein “Interner”, also Mitarbeiter, als auch ein “Externer” benannt werden.
Der Beauftragte berichtet unmittelbar der Geschäftsführung, ist weisungsfrei und muss über besonderes Fachwissen verfügen.
Durch die Beratung des Datenschutzbeauftragten wird aber auch der Schutz wichtiger Unternehmensdaten in den Mittelpunkt gerückt, da die Trennung schwer möglich ist.
Aufgabenprofil eines Datenschutzbeauftragten
- Die Kontrolle und die Überwachung personenbezogener Daten nach den jeweiligen Bestimmungen
- Kontrolle von Auftragsverarbeitern
- Die Beratung zu Erstellung von notwendigen Richtlinien
- Beratung bei Datenpannen und bei Verstößen gegen das Gesetz
- Ansprechpartner für alle Themen, welche mit dem Datenschutz in Zusammenhang stehen.
- Übernahme von Schulungen
- Unterstützung bei der Umsetzung von Betroffenenrechten
Außerdem erhält der Beauftragte einen Überblick über sämtliche Verfahrensverzeichnisse. Der Beauftragte muss eine Schweigepflicht erfüllen.
Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?
Seit dem Jahr 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung. Das parallel existierende Bundesdatenschutzgesetz legt fest, ob ein Datenschutz- beauftragter beauftragt werden muss. Die Benennungspflicht beginnt dann, wenn mehr als 20 Personen im Unternehmen regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten.
Braucht man eine Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten?
Um, als Datenschutzbeauftragter tätig zu werden, ist eine grundlegende Ausbildung mit fortlaufendem Fachkundenachweis erforderlich.
Die Auswahl eines Datenschutzbeauftragten sollte stets mit Bedacht erfolgen. Die Auswahl muss gegebenenfalls vor den Behörden gerechtfertigt werden. Besonders die eventuelle Eigenkontrolle ist ausgeschlossen, d.h. Geschäftsführer, Prokuristen, Personalleiter, IT-Leiter usw. scheiden von daher aus.
Was ist der Unterschied zwischen externen und internen DS Beauftragten?
Der Datenschutzbeauftragte kann eine interne oder externe Person sein. In beiden Fällen besteht die Aufgabe in der Einhaltung und Kontrolle des Datenschutzes. Auf dem Markt gibt es zahlreiche Dienstleister, welche extern für Unternehmen im Datenschutz tätig werden können. Ein externer Berater ist immer dann sinnvoll, wenn die Expertise interner Mitarbeiter nicht genügt. Ein externer oder interner Datenschutzbeauftragter ist Ansprechpartner für Organisationen, Mitarbeiter, die Geschäftsführung und Aufsichtsbehörden.
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist meist nicht ausschließlich für ein Unternehmen zuständig, hat aber den Vorteil eines breiten Wissens von den verschiedenen Szenarien seiner Kunden. Ein interner Beauftragter steht dem Unternehmen sofort und unmittelbar zur Verfügung.
Fazit: Ein Datenschutzbeauftragter ist in der heutigen Zeit unerlässlich. Der sensible Umgang mit personenbezogenen Daten ist dringend erforderlich. Zahlreiche Unternehmen sind in täglichem Kontakt mit Gesundheitsdaten oder Daten über politische Ausrichtung, in diesem Fall ist der Einsatz eines Datenschutzbeauftragten sehr zu empfehlen.