Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt Bereiche, die in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nationalen Regelungen der EU-Staaten vorsehen. Das sind im Besonderen die Verarbeitung von Beschäftigtendaten, die Bestellung von Datenschutzbeauftragten, die Aufsichtsbehörden und die Datenverarbeitung durch die öffentliche Hand.