Umsetzung der Whistleblower Richtlinie

Whistleblower = Hinweisgeber

Ein Whistleblower ist der Anglizismus für eine Person, die für die Öffentlichkeit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang veröffentlicht.

Ferner macht sich ein Whistleblower strafbar, der Geschäftsgeheimnisse unbefugt zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz oder mit Schädigungsabsicht weitergibt. 

Warum ist Whistleblowing wichtig?

Whistleblower leisten sowohl ihrer Organisation als auch der Gesellschaft einen wichtigen Dienst. Wenn Unternehmen die Chance haben, Missstände intern zu klären und proaktiv dagegen vorzugehen, bevor sie in der Presse oder auf Lea King-Plattformen landen, verhindern sie Strafen und Imageschäden.

Was sind Typische Fälle?

  • Korruption
  • Diskriminierung
  • Gesetzesverstöße und Straftaten
  • Menschenrechtsverletzungen
  • Bestechlichkeit bzw. Bestechung
  • Missstände oder Missmanagement
  • Insiderhandel
  • Missbrauch von Daten

Berühmte Whistleblower

  • Edward Snowden – brachte 2013 Überwachungs- und Spionagepraktiken des US       Geheimdienstes ans Licht
  • Martin Porwoll – brachte 2016 größten Medizinskandal ans Licht, er war selbst der kaufm. Leiter der betroffenen Apotheke (Kochsalzlösungen, als Krebsmedikamente verkauft)

Wann ist Whistleblowing erlaubt?

Zum Schutz für Hinweisgeber hat das EU-Parlament am 16.04.2019 die „Whistleblower-Richtlinie“ (2018/0106 COD) verabschiedet, wonach Privatunternehmen mit 50 oder mehr Arbeitnehmern oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. Euro verpflichtet werden sollen, interne Meldesysteme einzurichten.

Was besagt die Whistleblower Richtlinie?

Eine WhistleblowerRichtlinie sieht vor, dass das Unternehmen dem Hinweisgeber innerhalb von sieben Tagen den Eingang der Meldung bestätigen und ihn innerhalb von drei Monaten nach seiner Meldung darüber informieren muss, wie mit dem Hinweis umgegangen wurde und welche Maßnahmen das Unternehmen ergriffen hat

Die gesetzliche Lage in Deutschland

Ein erster Schritt in Richtung Hinweisgeberschutz wurde bereits dadurch unternommen, dass der deutsche Bundestag Anfang 2019 das „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ (GeschGehG) verabschiedet hat. Dank der neuen EU-Whistleblowing-Richtlinie und den nationalen Umsetzungen in den EU-Mitgliedsstaaten, müssen im Jahr 2022 jedoch auch die gesetzlichen Regelungen u. a. in Deutschland angepasst werden.

Nach der EU-Richtlinie soll es nicht möglich sein, sich auf die rechtlichen oder vertraglichen Pflichten des Einzelnen, beispielsweise Loyalitätsklauseln in Verträgen oder Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen, stützen zu dürfen, um:

  • die Möglichkeit einer Meldung auszuschließen,
  • Hinweisgebern den Schutz zu versagen oder
  • sie für die Meldung von Informationen über Verstöße oder eine Offenlegung mit Sanktionen zu belegen, wenn die Weitergabe der Informationen, die unter diese Klauseln und Vereinbarungen fallen, notwendig ist, um den Verstoß aufzudecken.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, sollten Hinweisgeber weder zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlich noch in Bezug auf ihre Beschäftigung haftbar gemacht werden können.

Was ändert sich mit der Umsetzung?

Um einen einheitlichen Schutz von Hinweisgebern in der EU zu schaffen, hat die Europäische Kommission 2019 die EU-Whistleblower-Richtlinie verabschiedet. Die EU-Staaten hatten zwei Jahre Zeit, die Anforderungen in nationale Gesetze zu überführen. Die Frist zur Umsetzung war im Dezember 2021 verstrichen.

Diese Richtlinie gilt als Meilenstein im Kampf um den Schutz von Whistleblowern, weil diese alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sowie den öffentlichen Sektor und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern in der EU dazu verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem einzuführen.

Hinweisgebende stehen unter dem Schutz der Richtlinie, wenn sie Verstöße gegen das Unionsrecht melden.

Die Richtlinie sieht ein dreistufiges Meldesystem vor:

  • Zuerst sollen sich Arbeitnehmer über interne Meldesysteme an ihren Arbeitgeber wenden.
  • Sofern die interne Meldung keinen Erfolg verspricht, kann sich der Whistleblower an die zuständigen Behörden melden, die innerhalb von drei Monaten auf die Hinweise reagieren bzw. diese weiterverfolgen müssen.
  • In letzter Instanz dürfen sich Hinweisgeber auch an die Öffentlichkeit wenden. Insbesondere ein öffentlich gemachter Missstand birgt ein immenses Potential für Wirtschafts- und Reputationsschäden.

Daher sollten Unternehmen und staatliche Behörden diesen Risiken rechtzeitig durch den Einsatz effektiver Hinweisgebersysteme vorbeugen.

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