Beratung für Ärzte zur Umsetzung der IT-Richtlinie der KBV und der DSGVO

Ihnen bereit die Richtlinie auch Kopfschmerzen, wir haben da ein Rezept….

Sie interessieren sich für eine Beratung zur Umsetzung der IT-Richtlinie nach § 75b SGB V und oder der DSGVO und möchten sich informieren? Wir informieren Sie gerne über die spezifischen Möglichkeiten der Förderung und Inanspruchnahme der Fördermittel. (Kontaktformular)


Förderung /Fördermittel für Arzt- und Zahnarztpraxen

Unternehmensberatungen für Freie Berufe werden gefördert. Von der Förderung profitieren auch Arzt- und Zahnarztpraxen

Wer wird wie gefördert?

Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU entsprechend der EU-KMU Definition) der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe für unterschiedliche Beratungsarten:

Was wird gefördert?

Allgemeine Beratungen (für Jung- und Bestandsunternehmen) zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Allgemeine und Spezielle Beratungen für Jungunternehmen

(Unternehmen bis zwei Jahre nach Gründung)

  • maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart 4.000 Euro
  • Fördersatz 80%, neue Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig), maximaler Zuschuss pro Beratungsart 3.200 Euro,
  • Fördersatz 60%, Region Lüneburg, maximaler Zuschuss pro Beratungsart 2.400 Euro,
  • Fördersatz 50%, alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) einschließlich Berlin und Region Leipzig, maximaler Zuschuss pro Beratungsart 2.000 Euro.

Allgemeine und Spezielle Beratungen für Bestandsunternehmen

(Unternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung)

  • maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart 3.000 Euro
  • Fördersatz 80%, neue Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig), maximaler Zuschuss pro Beratungsart 2.400 Euro,
  • Fördersatz 60%, Region Lüneburg, maximaler Zuschuss pro Beratungsart 1.800 Euro,
  • Fördersatz 50%, alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) einschließlich Berlin und Region Leipzig, maximaler Zuschuss pro Beratungsart 1.500 Euro.
  • maximale Dauer pro Beratungsart fünf Tage, wobei die Tage nicht aufeinanderfolgen müssen

Bild: @BiancoBlue/depositphotos.com